Entlastung des Vorstandes

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 months, 1 week von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden FranzLuwein

    Hallo,

    ich stelle mal eine Behauptung auf:

    Mitglieder:innen des Vorstandes (§26-BGB-ler und Beisitzer:innen) dürfen an der Abstimmung zur Entlastung des Vorstandes nicht teilnehmen!

    Kann mir jemand verraten, wo ich eine Rechtsgrundlage finde, die das belegt?

    Sollte meine Vermutung stimmen, habe ich eine weitere Frage.

    Die Satzung des Vereins erlaubt die Übertragung von Stimmrechten auf andere Mitglieder (max. 3).
    Könnten Vorstandsmitglieder:innen diese übertragenen Stimmrechte zur eigenen Entlastung verwenden?
    Wenn JA/NEIN, wo finde ich das?

    Danke für die Hilfe.

    Franz

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Abstimmungsberechtigt ist jedes stimmberechtigte Mitglied, das auf der Mitgliederversammlung anwesend ist. Wer nicht stimmberechtigt ist, ergibt sich im allgemeinen aus der Vereinssatzung.
    Weil mit der Entlastung die Geschäftsführung des Vorstands gebilligt wird, ist es den Vorstandsmitgliedern untersagt, an der Beschlussfassung über die Entlastung teilzunehmen. Die Vorstandsmitglieder, die entlastet werden sollen, dürfen nicht mitstimmen – auch dann nicht, wenn sie zum Zeitpunkt der Abstimmung aus dem Amt ausgeschieden sind, über ihre Amtszeit aber entlastet werden sollen.

    Findet eine Einzelabstimmung für jedes Vorstandsmitglied zur Entlastung statt, dürfen die nicht betroffenen Vorstandsmitglieder nur dann dann an der Abstimmung teilnehmen, wenn kein gemeinschaftlicher Verantwortungsbereich bestanden hat.

    Vom Grundsatz her gilt, dass bei der Abstimmung über die Entlastung kein Vorstandsmitglied mitstimmen soll, der im betreffenden Zeitraum als Entscheidungsträger oder Kontrollorgan an Entscheidungen oder Geschäftsvorgängen beteiligt war.

    Die rechtliche Grundlage findet sich im BGB §34 wieder. Eine Entlastung ist gewissermaßen ein Rechtsgeschäft. Denn nach der Entlastung kann der Vorstand, falls doch Fehler gemacht wurden, sofern diese Kund getan wurden, nicht mehr haftbar gemacht werden.

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    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Ach ja, eine Stimmübertragung geht hier nicht. Zumeist ist eine Stimmübertragung dafür gedacht, wenn Mitglieder nicht an der Sitzung teilnehmen können.

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