Entlastung des Vorstandes bei kurzfristigem Rücktritt

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 10 months von  Tjf63.
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    Guten Tag,
    unser 1 Vorsitzender ist überraschend zurückgetreten, gibt uns eine Woche Zeit für die Übergabe der Geschäfte und bittet um sofortige schriftliche Entlastung. Ist das in dieser Form so möglich?
    Danke für jede Antwort
    Mit freundlichen Grüßen

    hbaumann hbaumann

    Wer soll ihm denn die schriftliche Entlastung geben? Etwa der Vorstand? Weiß er nicht, dass für die Entlastung die Mitgliederversammlung zuständig ist!

    Eine schriftliche Stimmabgabe – auch für die Entlastung – ist nur möglich, wenn die Satzung das zulässt. Enthält Ihre Satzung keine solche Regelung, muss er eben warten, bis die nächste Versammlung stattfindet. Schließlich ist er ja zurückgetreten und kann nun nicht erwarten, dass der gesamte Verein nach seiner Pfeife tanzt.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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    Kein Profilbild vorhanden Tjf63

    Guten Abend,
    Die Entlastung eines Vorstands nimmt normalerweise nur die Mitgliederversammlung vor.
    Das würde bedeuten zur Entlastung des Vorstandes muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden. Wie die Mitgliederversammlung entscheidet ist deren Angelegenheit und keinesfalls anordenbar. Bitte beachten Sie dabei Ihre Satzung! LG Tjf63

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