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Tom.
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- 1. April 2016 um 17:49
eumel
Bei der Revision wurde u.a. festgestellt:
Die Einnahmen und Ausgaben der Handkasse wurden betragsmäßig korrekt erfasst, die Zuordnung zu den
Bereichen war teilweise falsch.Drei Mitgliedsbeiträge sowie 10 Stromrechnungen sind offen, Kopien von Zahlungserinnerungen bzw. Mahnungen
lagen nicht vor.Für nicht geringe Ausgaben, die sich nicht zwangsläufig aus dem laufenden Geschäftsverkehr ergaben, lagen
weder ein Vorstands- noch ein Ausschussbeschluss vor, da es keine gab (lt. Aussage des Schatzmeisters).Die Reparatur des Privat-PC des Schatzmeisters wurde aus Vereinsgeldern bezahlt.
Getätigte Ausgaben sind teilweise um ein vielfaches höher gegenüber den geplanten Ausgaben im Haushaltsplan.
Ist somit eine Entlastung des Vorstandes zu empfehlen?
Sonnige Grüße
Eumel
2. April 2016 um 19:23hbaumann
Das liegt einzig und allein in der Entscheidung der Mitgliederversammlung.
H. Baumann
2. April 2016 um 21:00Tom
Nun die Revision oder die Kassenprüfer geben nach ihren Bericht eine Empfehlung an die MV. Die kann durchaus lauten, dass mann empfiehlt bis zur Korrektur, Beseitigung der Missstände den Vorstand oder auch nur den Schatzmeister nicht zu entlasten.
3. April 2016 um 10:16eumel
Hallo und danke erst mal für die Antworten.
Für mich würde das ja im Umkehrschluss bedeuten, dass der Vorstand frei über die Vereinsgelder verfügen kann, der Haushaltsplan nur Makkulatur ist und die Revision
ein notwendiges Übel, vorausgesetzt, man weiß um das Abstimmverhalten der Mitglieder
in der MV.Eumel
4. April 2016 um 12:45Tom
Das über frei Verfügen von Geld haben wir in einer Finanzordnung geregelt.
Dort ist geregelt, dass der Kassierer im Tagesgeschäft keiner Reglementierung unterliegt, die Gelder müssen schließlich bezahlt werden, aber Neuanschaffungen über einen bestimmten Wert eines Vorstandsbeschluss bedürfen.
Schau mal im Netz, da gibt es diverse Finanzordnungen die man als Grundlage für eine eigene nutzen kann.4. April 2016 um 18:15eumel
Finanzordnung haben wir aber nicht, wird es in diesem Verein auch nie geben.Ich muss ja nun mal von den Fakten ausgehen und da sind die Ausgaben über 4 mal so hoch wie die Einnahmen.
Selbst der Haushaltsplanentwurf 2016 sieht eine „Verschuldung““ von über
1500 € vor. Da kann ich doch nicht ruhigen Gewissens den Vorstand entlasten!“4. April 2016 um 21:50Tom
Dann sollten Sie ihrem Gewissen folgen.
Vielleicht sollten Sie vorab mit anderen Mitgliedern darüber reden und diese von ihrem Standpunkt überzeugen. - AutorBeiträge
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