Entlastung des Vorstands

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 6 months von  i_cziudaj.
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  • Kein Profilbild vorhanden Bramsiepen

    Unsere Satzung sieht eine jährliche Mtglv. vor.
    Im Jahr 2009 haben wir die Wahlen von einem Jahr auf einen zweijährigen Takt umgestellt.
    Die Kassenprüfung erfolgte im Jahr 2010 und wurde ohne Beanstandungen auf der Mtglv. 2010 verlesen.
    Die Frage nach der Entlastung des Vorstands wurde auf das Wahljahr 2011 verschoben. Hat der Kassenprüfer auch in den Jahren, in denen keine Wahlen stattfinden, die Entlastung zu beantragen?

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo zusammen,
    auch wenn die Vorstandswahlen laut Mitgliederversammlung auf einen zweijährigen Takt umgestellt wurden, bleibt die alljährliche Mitgliederversammlung ein absolutes Muss. Der Kassenprüfer hat für diese Mitgliederversammlung in jedem Jahr den Prüfbericht vorzulegen, wie es auch im Geschäftsjahr 2010 in Ihrem Verein geschehen ist. In den zukünftigen Mitgliederversammlungen bleibt es dem Verein unbenommen, mit der Vorlage des Prüfberichts auch die Entlastung des Vorstandes zu beantragen.

    Viele Grüße
    IC

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