Entlastung für zurückgetretenes Vorstandsmitglied

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 8 months von  hbaumann.
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    Ich bin aus einer Vorstandsschaft von 4 Personen zurückgetreten und habe gleichzeitig auch den Verein als Mitglied verlassen. Als Vertreter des 1. Vorsitzenden war ich alleinvertretungsberechtigt. Wann und wie erfolgt die Entlastung für die bis zum Zeitpunkt des Austritts erfolgte Amtstätigkeit? Darf oder muss ich an der entsprechenden Mitgliederversammlung mit TOP „Entlastung Vorstandsmitglieder““ teilnehmen? Als Gast? Entscheidet dies erst der Versammlungsleiter (1. Vorsitzender) oder die Mitgliederversammlung? Ich würde für Fragen gerne anwesend sein und bei Worterteilungen auch gerne zu anderen TOP noch einen Beitrag leisten. Ich bin noch im Vereinsregister mit meiner Funktion eingetragen.“

    hbaumann hbaumann

    Wenn Sie zurückgetreten sind, ist Ihre Vorstandstätigkeit beendet. Die noch vorhandene Eintragung im Register hat keine Bedeutung mehr und Sie können daraus auch keine Rechtsansprüche ableiten. Sie sollten allerdings darauf drängen, dass der vertretungsberechtigte Vorstand zügig die Streichung vornehmen lässt.
    Da Sie auch die Mitgliedschaft gekündigt haben, haben Sie kein Recht mehr, an der nächsten Mitgliederversammlung teilzunehmen. Allerdings steht es dem Vorstand frei, Sie als Gast einzuladen und Ihnen evtl. auch das Rederecht (nach Aufforderung) einzuräumen.

    Wann und ob der Verein Sie noch entlastet, liegt in dessen Ermessen.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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