Wenn Sie zurückgetreten sind, ist Ihre Vorstandstätigkeit beendet. Die noch vorhandene Eintragung im Register hat keine Bedeutung mehr und Sie können daraus auch keine Rechtsansprüche ableiten. Sie sollten allerdings darauf drängen, dass der vertretungsberechtigte Vorstand zügig die Streichung vornehmen lässt.
Da Sie auch die Mitgliedschaft gekündigt haben, haben Sie kein Recht mehr, an der nächsten Mitgliederversammlung teilzunehmen. Allerdings steht es dem Vorstand frei, Sie als Gast einzuladen und Ihnen evtl. auch das Rederecht (nach Aufforderung) einzuräumen.
Wann und ob der Verein Sie noch entlastet, liegt in dessen Ermessen.
H. Baumann
http://www.vorstandswissen.de