Entlohnung Geschäftsführer

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 3 months von  Biggi.
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    Unser Geschäftsführer und 1 Buchhalterin werden vom Verein entlohnt. Als gemeinn.Verein finanzieren wir uns von Spenden und Zuwendungen. Die Gelder werden immer weniger und die beiden Kräfte schöpfen trotz schlechter finanz. Lage alle Gelder für ihre Löhne aus, für die Selbsthilfegruppen bleibt kein Geld übrig. Sie stehen auf dem Standpunkt, dass es ihnen zusteht. Sollten die Kassen leer sein, melden sie sich bei uns ab und der Verein müßte Insolvenz anmelden? Der Vorstand kennt die Verträge nicht und die Vorsitzende nur teilweise, da ein person.Wechsel vor einigen Jahren erfolgte und keiner sich für irgendwelche Verträge interessant hat. Bei der Revision kamen nun die Summen zum Vorschein, rechn. war alles ohne Beanstandungen. Was können die Mitglieder nun tun?
    Danke.

    hbaumann hbaumann

    Der Vorstand soll sich schnellstmöglich mit den Verträge beschäftigen (diese müssen doch in den Unterlagen des Vereins vorhanden sein) und dann prüfen, ob er eine Anpassung vornehmen bzw. sie ganz kündigen kann.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden Biggi

    Danke für die hilfreiche Antwort, bisher haben wir die Verträge nicht gefunden und der neue Vorsitzende weiß nicht einmal, was er irgendwann unterschrieben hat, auch nicht beim Notar, hat keine Kopie erhalten bzw. sich geben lassen. Den Geschäftsführer darauf anzusprechen, würde bedeuten, das Misstrauen auszusprechen. Dieser würde sofort die Arbeit niederlegen und der Vorstand steht vor unlösbaren Aufgaben, da keiner sich bisher interessiert hat, wie der Verband seine Finanzen ausgibt. Es hieß immer: die Gelder reichen nur um den Geschäftsführer und Finanzbuchhalter (Teilzeit), Büromaterial und sonstige Ausgaben zu entlohnen. Die Revision stimmte buchhalterisch immer und kam durch jede Kontrolle ohne Beanstandung.

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