Erbengemeinschaft Verpächter

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 5 months von  Dorotheadorle.
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    In unserem Gartenverein sind verschiedene Pachtgärten auf Pachtland von Erbengemeinschaften. Meine Frage betrifft eine Erbengemeinschaft von 3 Personen. Jetzt möchte eine Person davon die Pacht erhöhen, wovon die anderen beiden nichts wissen, und es auch nicht wollen. Kann mit dieser einen Person ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden?
    Danke
    Dorothea Münzberg

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Das hängt davon ab, ob die Erbengemeinschaft das zulässt.

    H. Baumann

    Kein Profilbild vorhanden Dorotheadorle

    Vom Kreisverband wurde mit dieser Person ein gesonderter Vertrag abgeschlossen und die Fläche damit gedrittelt. Es ist jedoch nicht festgelegt wurden, welche Fläche von der Gesamtfläche das betrifft. Fakt ist, dass die anderen 2 Personen keine Pachterhöhung wollen. Kann Person 3 trotzdem erhöhen?
    LG Dorothea Münzberg

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Diese Frage kann ein Außenstehender nicht beantworten. Das hängt von der konkreten Vertragslage ab. Vielleicht sollten Sie sogar einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht konsultieren. Nur er kann dann die Situation dann richtig einschätzen.

    H. Baumann

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