Ergänzung zur Anwort „verdecktes unzulässiges Geldgeschenk?“

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 11 months von  Eleonore.
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    Bei der Erstellung des Jahresberichtes handelt es sich nicht
    um eine Leistung für den Verein.
    Das Vereinsmitglied erstellt den Bericht und gibt den Bericht auch in seinem Namen (als Herausgeber) heraus.

    Eleonore

    hbaumann hbaumann

    Wenn das so ist, hat er natürlich auch keinen Anspruch auf Bezahlung. Es sei denn, der Verein hat auch Vorteile dadurch.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

    Kein Profilbild vorhanden Eleonore

    Ich bedanke mich für Ihre Antworten.
    Gleichzeitig habe ich noch eine Ergänzung zu dieser Angelegenheit.
    Der Bericht wird nur einer ausgewählten Personengruppe zugänglich
    gemacht.
    Das Vereinsmitglied verkauft diesen Bericht unter Umständen zum
    Selbstkostenpreis und behält diesen Geldbetrag für sich.
    Eleonore

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