Erhebung einer Mehrwertsteuer

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 13 years von  i_cziudaj.
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  • Kein Profilbild vorhanden Peter_Degen

    Ein gemeinnütziger Verein ist von der Umsatzsteuer freigestellt. Jetzt nimmt dieser Verein (laut Vorstandsbeschluss) auf eine Energieabrechnung 19 % Mehrwertsteuer. Ist dies in diesem Falle richtig ?
    Danke für eine Antwort.

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo Herr Degen,
    als gemeinnütziger Verein sind Sie von der Umsatzsteuer befreit. Steuermäßig mit einem Umsatz von unter 17.500 Euro im Vorjahr, sind Sie finanztechnisch ein Kleinunternehmer. Als ein Kleinunternehmer dürfen Sie, auch wenn ein Vorstandsbeschluss vorliegt, in Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Denn Sie müßten sonst diese Umsatzsteuer, die Sie von Ihren Vertragspartnern erhalten, an das Finanzamt weiterleiten.
    Deshalb ist Ihr Vorstandsbeschluss in jedem Falle nicht richtig.

    Schöne Grüße
    I.Cziudaj

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