Erhöhung der Umlagen

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 8 months von  opi52.
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    Kann ein Vorstand ohne 1. und 2. Vorsitzenden und ohne erste Schriftführerin, der nur kommisarisch von der 1. Kassiererin bis zur Jahreshauptversammlung geführt wird, Beiträge für nicht geleistete Gemeinschaftsstunden erhöhen obwohl das ,laut Satzung, nur der erweiterte Vorstand darf?

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    Wenn die Satzung dafür den erweiterten Vorstand vorsieht, muss er es auch tun. Ein anderer Beschluss wäre ungültig und die Mitglieder müssen sich nicht daran halten.

    Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
    http://lp.vereinswelt.de/shop/verein-und-vorstand-aktuell

    H. Baumann

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    Kein Profilbild vorhanden opi52

    Hallo Herr Baumann,

    erst einmal vielen dank für die Beantwortung meiner Frage.
    Die erhöhung wurde durch den kommissarischen Vorstand beschlossen.
    Neuwahl des 1. und 2. Vorsitzenden ist am 30.01.2017.
    Also ist die Erhöhung, die laut Satzung nur durch den erweiterten Vorstand beschlossen werden kann, unzulässig.
    Habe ich das so richtig verstanden?

    Viele Grüße

    Kein Profilbild vorhanden opi52

    Hallo Herr Baumann,

    erst einmal vielen dank für die Beantwortung meiner Frage.
    Die erhöhung wurde durch den kommissarischen Vorstand beschlossen.
    Neuwahl des 1. und 2. Vorsitzenden ist am 30.01.2017.
    Also ist die Erhöhung, die laut Satzung nur durch den erweiterten Vorstand beschlossen werden kann, unzulässig.
    Habe ich das so richtig verstanden?

    Viele Grüße

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