Wir haben die Übernahme der Fahrtkosten für Fahrten zu Seminaren, usw. für den Verein in Höhe von 0,30 € pro gefahren Kilometer festgelegt. Es brennt die Diskussion, ob dem Nutzer eines Firmenwagens, der nach der 1%-Regelung versteuert wird, für seine Fahrten im Auftrag des Vereins diese 0,30€ pro gefahrenem Kilometer zusteht. Alle Kosten für den Wagen werden von der Firma bezahlt, einschließlich Benzin. Er versteuert für die private Nutzung des Wagens 1% des Listenpreises pro Monat, also den Geldwerten Vorteil der privaten Nutzung.
Meinung Nutzer des Firmenwagens: Ich muss für die Privatnutzung Steuern zahlen, also habe ich auch Kosten. Ich möchte 0,30 € pro gefahrenen Kilometer.
Meinung Vorstand: Es fallen keine direkten Fahrtkosten für die Vereinsfahrten an. Die Versteuerung müssen gezahlt werden, ob der Wagen steht oder fährt. Also, keine Erstattung von 0,30 € pro gefahrenen Kilometer.
Frage: Steht ihm eine Erstattung zu? Die Fronten sind verhärtet.
Für die Zukunft ist eine genauere Formulierung der Erstattung vorgesehen. Hat irgend ein Verein bereits eine solche Formulierung und kann diese bereitstellen?
Ich hoffe, dass irgendjemand mir diese Fragen beantworten kann. Schon mal vielen Dank für eure Mühen.
FKALV