Jeder Verein darf auch nach der neuen EU-Datenschutzverordnung (Art. 6) für die Mitglieder- und Vereinsverwaltung erforderliche Daten erheben. Dazu ist keine Einwilligungserklärung der Betroffenen erforderlich. Sollen noch weitere Daten erhoben werden, muss eine Einwilligungserklärung vorliegen. Die Frage ist also, welche Daten wirklich erforderlich sind und welche nicht.
Handelt es sich also nur um die erforderlichen Daten, brauche Sie keine Unterschrift. Besteht allerdings jemand darauf, dass auch seine „Grunddaten“ gelöscht werden, ist eine weitere Mitgliedschaft im Verein nicht mehr möglich, da der Vorstand ja nicht mit anonymen Leuten arbeiten kann.
H. Baumann