Guten Morgen liebe Vereinskollegen,
vielleicht könnt Ihr mir helfen…
Wir sind ein gemeinnütziger Heimatverein, wo alle Arbeit ehrenamtlich vorgenommen wird.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden und die Mitglieder
erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Meine Frage: Können wir für eine Veranstaltung einen externen Dienstleister für eine bestimmte Umsetzung/Organisation beauftragen und hierfür bezahlen,
wobei dieser auch dadurch noch Gewinnabsichten hat – bzw. falls hierdurch Gewinn erzielt wird, dass dieser Dienstleister den Gewinn für sich behalten darf?
Beispiel: Der Verein möchte für die Mitglieder und die Bürger ein Tanzfest veranstalten. Ein Unternehmer bietet an, für die Summe X die Technik, die Dekorationen,
den DJ und die Gema-Gebühren zu übernehmen. Der Unternehmer zieht aus seiner Dienstleistung einen wirtschaftlichen Gewinn.
Ist das aus Sicht des Vereins ein Widerspruch zu seiner Gemeinnützigkeit?
Vielen Dank für Eure Hilfe!