Hallo zusammen,
meine Frage geht um die Einnahme von Trainingsgebühren von den Mitgliedern zur Deckung der Kosten eines externen Trainers und ob dies dem ideellen Bereich zuzuordnen ist?
Die Vereinskasse ist hierbei nur „Durchlauferhitzer“ ohne wirtschaftlichen Interessen.
In unserem gemeinnützigen Tennisverein, haben wir einen externen, kommerziellen Trainer, der Training für die Mitglieder anbietet.
Der Anbieter wünscht nun, dass alle Trainingskosten zentral über den Verein abgerechnet werden, dh. für uns
– Einzug der Trainingsgebühren der beteiligten Mitglieder, rund 20.000 €
– Bezahlung des externen Trainers, rund 25.000 €
(die Differenz kommt aus dem Zuschuss für die Kinder und Jugendlichen)
Mit den Einnahmen würden wir über die 17.500 € Umsatz in der Kleinunternehmerregelung fallen. Jedoch dient das Training der Ausübung des Sportes und ist damit dem ideellen Bereich zuzuschreiben.
In SKR49 finde ich im ideellen Bereich kein Konto für „Einnahmen aus Kursgebühren“ oder ähnliches. Nur im Zweckbetrieb in Konto 5100 „Einnahmen aus Leistungen gegenüber Mitgliedern“.
Wie handhabt ihr das?
Sportliche Grüße
Markus