In vereinsrechtlichen Informationen findet sich oftmals auch der Vereinsausflug und dessen Zuschuss aufgeführt, um die Obergrenze von 40 Euro je teilnehmendem Mitglied im Jahr (hinsichtlich der Unbedenklichkeit) deutlich zu machen.
Wie verhält es sich aber, wenn dieser Vereinsausflug in fachlicher Hinsicht vorgenommen wird, um auch die Ehrenamtlichen weiter zu qualifizieren? Bspw. wird ein Ausflug zu einer Tagung vorgenommen und die Zugkosten und die Teilnahmegebühr entfällt für die Ehrenamtlichen? Im Grunde genommen ist dies doch ein Ausflug, mit dem der Vereinszweck erfüllt werden kann. Wie lässt sich eine solche Ausgabe also begründen? Und gehört diese Ausgabe dann zu der Obergreze von 40 Euro je Person im Jahr oder nicht?