Fahrtkosten Ü.L.

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 2 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden ferdi

    Unsere Übungsleiterin bekommt für die Trainingsstunden nichts, keine Ü.L. Pauschale. Zur Trainingsstätte fährt sie
    hin u. zurück 80 km. Wir möchten ihr die einfache Fahrt, also
    40 km a o,30 € erstatten. Das wären zweimal die Woche
    12,00 €. Ist das ok ? Können wir die fälligen 15 % an das
    Finanzamt zum Ende des Jahres zahlen ? Genügt es, die
    Übungsstunden und Tage in eine einfache Exelliste eintragen und Ü.L. u. Vorstand unterschreibt ?
    Grüße Ferdi

    Kein Profilbild vorhanden ferdi

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
    Unsere Übungsleiterin bekommt in unserem zweiten Verein die volle Ü.L.
    Pauschale. Da sie im Verein noch andere Aufgaben übernimmt, bezahlen
    wir auch die volle Ehrenamtspauschale. Eine Aufstockung zum Minijob geht
    nicht, denn einen Minijob hat sie schon.Deshalb meine Frage, können wir
    für die zweite Ü.L. Tätigkeit zumindest die Fahrtkostenerstattung in der
    angefragten Form leisten ?
    Grüße Ferdi

    hbaumann hbaumann

    Wenn das so ist, dann denke ich – Ja!

    H. Baumann

    Kein Profilbild vorhanden ferdi

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
    Unsere Übungsleiterin erhält für die Übungsstunden in unserem zweiten Verein die volle
    Ü.L. Pauschale. Für weitere andere Tätigkeiten im Verein zahlen wir auch noch die volle
    Ehrenamtspauschale. Eine Aufstockung zum Minijob geht nicht, denn einen Minijob hat
    sie schon. Wir möchten also für die zweite Ü.L. Tätigkeit zumindest die Fahrtkostenerstattung leisten. Ist die oben aufgeführte Form der Zahlung ok, oder gibt
    es noch andere Möglichkeiten ?
    Grüße Ferdi

    hbaumann hbaumann

    Ich hatte im Kommentar bereits kurz geantwortet, dass ich denke, dass man das so machen kann. Sie müssen dann – wie Sie selbst sagen – die 15% Pauschalversteuerung abführen. Vorsichtshalber sollten Sie aber dennoch einen Steuerberater konsultieren.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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