fahrtkostenabrechnung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 4 months von  hbaumann.
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    einen mitglied/mitarbeiter muss von unserem räumlichkeiten in einem heim, wo sie einen 2. therapiegruppe anbietet. sie kann die fahrtkosten pro km. abrechnen, aber darf sie auch die zeit die sie braucht dahin zu kommen auch abrechnen?

    hbaumann hbaumann

    Wenn es sich um einen Übungsleiter oder Betreuer im Sinne § 3 Nr. 26 EStG handelt, kann er pro Jahr 2.100 Euro steuerfrei für seine Aufwendungen erhalten. Damit sind dann diese Kosten abgedeckt.

    Falls er zusätzlich die Fahrten von zu Hause bzw. der Arbeit zum Training abrechnet, handelt es sich für ihn um eine steuerpflichtige Einnahme.

    H. Baumann
    Kontakt: http://www.vorstandswissen.de

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