Fahrtkostenpauschale

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 3 years, 10 months von  hbaumann.
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    Hallo, darf ich einem Übungsleiter neben seiner Übungsleitervergütung eine monatliche Pauschale für Fahrten zum Training zahlen.

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Nein!
    Fahrten zum Training werden wie Fahrten zur Arbeit gewertet. Vergütungen dafür sind für den Empfänger Einkommen und daher steuerpflichtig. Er würde somit seine Übungsleiterpauschale überschreiten.

    Allerdings dürfen sog. Auswärtsfahrten entsprechend dem Reisekostenrecht mit 0,30 Euro/Km erstattet werden. Dazu zählen Fahrten z.B. zu Wettkämpfen, zu Trainingslagern, zu Weiterbildungen, zur Materialbeschaffung usw.

    H. Baumann

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