Fördermitglieder gehören zu den außerordentlichen Mitgliedern und haben nicht die gleichen Rechte und Pflichten, wie ordentliche Mitglieder. Sie unterstützen in der Regel den Verein finanziell durch Beiträge oder Zuwendungen oder auch nur ideell.
Sie können zwar an Mitgliederversammlungen teilnehmen (dieses Recht kann man ihnen nicht nehmen), haben aber normalerweise kein Stimmrecht und zahlen auch nicht den üblichen Mitgliedsbeitrag. Das typische Beispiel für Fördermitglieder sind Sponsoren, die sich dem Verein gegenüber, über den Rahmen der Sponsorleistungen hinaus, auch sonst noch verbunden fühlen.
H. Baumann
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