Förderung Schießstättenbau

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 11 months von  i_cziudaj.
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  • Kein Profilbild vorhanden Weidtal

    Hallo,
    bei der Förderung müssen lt. den Bestimmungen die Einzelbeiträge auf 42 Euro pro Person angehoben werden.
    Ist dies zwingend oder kann man dass mit einer Mischkalkulation umgehen.
    Wie sieht es aus wenn man Familienbeiträge hat? Werden diese berücksichtigt?
    Danke im Voraus

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Guten Tag,
    ich hatte gehofft, dass bei so langem Ausbleiben einer Antwort von Ihrer Seite weitere Informationen nachgeliefert würden.
    In der vorliegenden Form der Anfrage fehlen nämlich entscheidende Informationen.
    Wenn die Einzelbeiträge auf 42 Euro pro Person angehoben werden (sollen), was ist dann der bisherige Basisbeitrag?
    Von welchen Bestimmungen der Förderung gehen Sie dabei aus? In der Bundesrepublik werden allgemein von den Kommunen, wenn überhaupt, 15 Prozent der angesetzten Bausumme gezahlt. Im Regelfall werden die verbleibenden 85 Prozent der Bausumme auf die Mitglieder, abzüglich des womöglich vorhandenen Vereinsvermögens, verteilt oder umgelegt. In Ihrem Falle könnten die erhöhten 42 Euro auch schon eine Art Umlage erhalten. Handelt es sich bei der Erhöhungssumme um eine Art Umlage würde sich eine Mischkalkulation bzw. Familienbeiträge verbieten.
    Im Falle, dass es sich um eine Mitgliedsbeitragserhöhung handelt, die erweiterte
    finanzielle Mittel beschaffen soll, ist auch hier für Erwachsene, Jugendlich und Familien der prozentuale Steigerungsfaktor anzusetzen.
    Ich hoffe, die Angaben helfen Ihnen weiter, sonst schreiben Sie uns!
    Es grüßt
    Inge

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