Guten Tag,
ich hatte gehofft, dass bei so langem Ausbleiben einer Antwort von Ihrer Seite weitere Informationen nachgeliefert würden.
In der vorliegenden Form der Anfrage fehlen nämlich entscheidende Informationen.
Wenn die Einzelbeiträge auf 42 Euro pro Person angehoben werden (sollen), was ist dann der bisherige Basisbeitrag?
Von welchen Bestimmungen der Förderung gehen Sie dabei aus? In der Bundesrepublik werden allgemein von den Kommunen, wenn überhaupt, 15 Prozent der angesetzten Bausumme gezahlt. Im Regelfall werden die verbleibenden 85 Prozent der Bausumme auf die Mitglieder, abzüglich des womöglich vorhandenen Vereinsvermögens, verteilt oder umgelegt. In Ihrem Falle könnten die erhöhten 42 Euro auch schon eine Art Umlage erhalten. Handelt es sich bei der Erhöhungssumme um eine Art Umlage würde sich eine Mischkalkulation bzw. Familienbeiträge verbieten.
Im Falle, dass es sich um eine Mitgliedsbeitragserhöhung handelt, die erweiterte
finanzielle Mittel beschaffen soll, ist auch hier für Erwachsene, Jugendlich und Familien der prozentuale Steigerungsfaktor anzusetzen.
Ich hoffe, die Angaben helfen Ihnen weiter, sonst schreiben Sie uns!
Es grüßt
Inge