Hallo,
aus Ihren Ausführungen geht nicht hervor, ob Ihr Gesangverein ein gemeinnütziger Verein ist.
Handelt es sich um einen gemeinützigen Verein ist die Gründung eines Förderverein ein gern eingeschlagener Weg, um anfallende Steuern zu sparen. Als gemeinnütziger Verein sind Sie im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dannvon der Umsatzsteuer befreit, wenn die Einnahmen die Summe von 30.678 Euro im Jahr nicht überschreitet. Mit 45.000 Euro Umsatz liegen Sie also darüber und haben wie vom Finanzamt moniert, auch Umsatzsteuer zu zahlen.
Sind Sie kein gemeinnütziger Verein sind Sie steuerlich für das Finanzamt wie ein normaler Gewerbebetrieb einzuordnen.
Daher stellt die Gründung eines Fördervereins mit der entsprechenden Steuerersparnis eine allseits begrüßte Unterstützung Ihres Gesangvereins dar.
Viele Grüße
I.C.