Förderverein

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 4 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 years, 7 months von  gartenzwerg.
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  • Kein Profilbild vorhanden SchneiderSabine

    Hallo,
    wir sind ein Sportverein mit 7 Abteilungen und nun möchte eine Abteilung für sich einen eigenen Förderverein gründen. Sollte ich als geschäftsführender Vorstand dem zustimmen ?
    Mit sportlichen Grüssen
    Sabine Schneider

    Kein Profilbild vorhanden i_cziudaj

    Hallo Sabine Schneider,
    freuen Sie sich, dass eine Abteilung Ihres Sportvereins einen eigenen Förderverein gründen möchte. So kommt hoffentlich mehr Geld in die Kasse der Abteilung.
    Bei der Gründung des Fördervereins sollten Sie jedoch darauf achten, dass die Vorstandschaft der Abteilung und des Fördervereins nicht mehrheitlich personenidentisch ist. Auch ist die Anzahl von Fördervereinen nur begrenzt zulässig. Z.B. genehmigt die Finanzverwaltung Baden-Württemberg pro Abteilung nur einen Förderverein.
    Aber das ist ja auch in Ihrem Falle so geplant. Also geben Sie schnell Ihre Zustimmung.
    Viel Erfolg!
    Gruß
    I. Cziudaj

    Kein Profilbild vorhanden meyer_2010

    Guten Tag,

    ich hätte auch eine Frage zum Thema „Förderverein“. Ich bin Vorsitzender eines Sportvereins mit diversen Sparten (Fussball, Tennis, Boule, Ski). Wir haben vor 10 Jahren einen Förderverein gegründet. Ich hatte vor kurzem die Anfrage des Vorsitzenden des Förderverein. Er möchte gerne, dass wir bei unseren Jahreshauptversammlung 2011 im Januar, den Antrag stellen, dass der Vorsitzende des Fördervereins automatisch einen Sitz in der Vorstandschaft des zu fördernden Vereins inne hat.

    Geht das überhaupt oder ist das der Sache abträglich? Könnte das Finanzamt etwas dagegen haben? Können Sie mir weiterhelfen, wie ich mich bei dieser Thematik verhalten soll?

    Vielen lieben Dank!

    Kein Profilbild vorhanden gartenzwerg

    Hallo,

    Grundsätzlich wäre das möglich – wenn die Satzung Ihres Vereins das vorsieht. Beispielsweise in Form von

    Die Satzung des Sportvereins X besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer und maximal xx Beisitzern. Ein Beisitzerposten wird mit dem 1. Vorsitzenden des Fördervereins Y besetzt.

    Zu Bedenken wäre, dass Sie dann aber auch die Satzung wieder ändern müssen, wenn der Förderverein aufgelöst wird. Aber wie gesagt: Eine Satzungsgrundlage braucht es immer.

    Gruß
    Gartenzwerg

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