Den Eltern könnte ein Honorar im Rahmen der Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG ausgezahlt werden. Dazu müsste mit ihnen allerdings ein Vertrag abgeschlossen werden, in dem eine Stundenvergütung festgelegt wird. Die Eltern müssen dann diese Stunden beim Verein nachweisen und abrechnen.
Fahrtkosten könnten ihnen zusätzlich gegen Vorlage der Fahrkarten oder bei Fahrten mit dem PKW pro Kilometer 0,30 Euro erstattet werden. Ebenso verhält es sich mit den Übernachtungskosten.
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H. Baumann