Förderverein: Auszahlung von Fahrtkosten und Betreuungskosten

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 5 years, 8 months von  hbaumann.
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    Hallo
    Kann ein Sportförderverein Fahrtkosten und Betreuungskosten für Minderjährige Teilnehmer an Mitglieder/Eltern für mehrtägige Wettkämpfe mit übernachtung auszahlen?
    Vielen Dabk für die info

    hbaumann hbaumann

    Den Eltern könnte ein Honorar im Rahmen der Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG ausgezahlt werden. Dazu müsste mit ihnen allerdings ein Vertrag abgeschlossen werden, in dem eine Stundenvergütung festgelegt wird. Die Eltern müssen dann diese Stunden beim Verein nachweisen und abrechnen.

    Fahrtkosten könnten ihnen zusätzlich gegen Vorlage der Fahrkarten oder bei Fahrten mit dem PKW pro Kilometer 0,30 Euro erstattet werden. Ebenso verhält es sich mit den Übernachtungskosten.

    Zu empfehlen ist auch folgende Publikation des Verlages:
    http://lp.vereinswelt.de/shop/schatzmeister-aktuell/?sid=317215
    Kunden des Verlages können sich mit Ihren Anfragen direkt an den Vereins-Service wenden und erhalten eine kompetente Antwort: redaktion@vereinswelt.de

    H. Baumann

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