Freigrenze

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 4 months von  hbaumann.
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    Für den Verkauf von Speisen und Getränken, sowie Inserenten in der Vereinszeitung haben wir jährlich Einnahmen von ca. 20.000€.
    Sind wir zur Umsatzsteuer verpflichtet?
    Liegen wir mit den og. Optionen in der Freibetragsgrenze von 35.000€?

    hbaumann hbaumann

    Die Umsatzsteuergrenze liegt bei 17.500 Euro im ersten Geschäftsjahr und 50.000 Euro im zweiten. Wichtig wäre daher zu wissen, wie hoch der Umsatz im vergangenen Jahr war. Wenn es sich um das erste Jahr handelt, dann müssen Sie für alles Umsatzsteuer zahlen. Für Speisen und Getränke sowie Inserate (Werbung) fallen 19% an.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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