Freiwilligen-Pauschale – Ehrenamtspauschale

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 8 years, 7 months von  hbaumann.
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    Guten Tag, unser 2. Vorsitzender teilt mir als Schatzmeister mit, dass alles, was man für einen Verein tut und unter 2.400 Euro pro Jahr bleibt, sich als Freiwilligen-Pauschale absetzen lässt, und auch ich eine Rechnung für meine administrativen Tätigkeiten als Ehrenamtspauschale stellen könnte.

    Ist das korrekt?
    Ist die Freiwillien-Pauschale mit einer Übungsleiterpauschale gleichzusetzen?

    Danke für eine Rückmeldung.

    hbaumann hbaumann

    Hier bringt Ihr Vorsitzender etwas durcheinander. Die 2.400 Euro pro Jahr sind ein Freibetrag für eine Übungsleitertätigkeit (Trainer) aber nicht für Vorstandsarbeit.

    Für die Vergütung der Vorstandstätigkeit gibt es die Ehrenamtspauschale von 720 Euro pro Jahr. Um diese auszahlen zu können, muss der Verein gemeinnützig sein und es muss eine entsprechende Satzungsgrundlage dafür geben. Es handelt sich dabei um eine steuerfreie Einnahme und nicht um einen Freibetrag, den man von der Steuer absetzen kann. Das Geld muss also fließen.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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    Vielen Dank.
    Ich glaube, daß der Vorstand mit der Freiwillen-Pauschale von 2.400€ meinte, dass unsere Mitglieder einen Pauschalbetrag für besondere Leistungen in Rechnung stellen können. Geht das? Unsere Satzung sieht das nicht vor.

    Eine Übungsleiterpauschale ist in unserer Satzung nicht enthalten. Müßte das zusätzlich aufgenommen werden?
    Besten Dank.

    hbaumann hbaumann

    Mitglieder dürfen grundsätzlich keine pauschalen Vergütungen bekommen. Diese 2.400 Euro dürfen nur für eine Übungsleitertätigkeit gezahlt werden.

    Hatten Mitglieder Auslagen für den Verein, können diese gegen Origigalrechnungen erstattet werden (Auslagenersatz).

    H. Baumann

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