Fristen Einberufung Mitgliederversammlung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 6 months von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden Lego68

    Moin, in unser Satzung steht: Die Einberufung von Mitgliederversammlungen erfolgt unter schriftlicher Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Ladungsfrist von 10 Tagen.
    Sind das Kalendertage oder Werktage?
    Vielen Dank

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Kalendertage. Ansonsten müsste explizit Werktage vermerkt sein.

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