Gaststättenpächter im Vorstand zulässig?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 4 months von  Rosa.
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  • Kein Profilbild vorhanden Tanne33

    Hallo,

    Ich habe eine Frage bezüglich der Tätigkeit des Gaststättenpächters, der sich als Mitglied auch in den Vereinsvorstand (Wirtschaftswart) hat wählen lassen.
    Seitdem torpediert dieser die Vorstandsarbeit und stemmt sich allem entgegen was aus seiner Sicht der Gaststätte nicht gut tut. Als Vorstandsmitglied kann er zudem über seinen eigenen Pachtvertrag mit abstimmen.
    Kann das regulär sein wenn er quasi mit sich selbst einen Vertrag abschließen kann?
    Wie könnte man bei Interessenskonflikten vorgehen? Kann man ihm rechtlich den Ausstieg aus dem Vorstand nahelegen?
    Danke vorab für Antworten.

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    #Kann das regulär sein wenn er quasi mit sich selbst einen Vertrag abschließen kann?

    Nein, er hat kein Stimmrecht bei seinem eigenen PV und bei Dingen, die die Gaststätte betrifft.

    § 34 BGB Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und dem Verein betrifft.

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