Gaukinderturnfest, gehören Einnahmen zu wirtschaftl.Geschäftsbetrieb

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years von  mops.
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  • Kein Profilbild vorhanden Ancilla

    wir führen ein Gaukinderturnfest durch, gehören die Einnahmen aus dem Verkauf Getränke und Verpflegung zu wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb? Wenn ja, dürfen dann alle Ausgaben ebenso im wirtschaftl.Geschäftsbetrieb gebucht werden oder zum Teil auch im Zweckbetrieb Sport.

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Hallo ancilla,
    ich würde sagen, dass alle Einnahmen und Ausgaben dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind. Es erschließt sich mir nicht, warum diese dem Zweckbetrieb Sport zugeordnet werden sollen. Denn alle Einnahmen aus Vereinsfesten werden dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet.
    Gruß
    mouche

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