Gefährdung der Gemeinnützigkeit durch Jubiläumsfeier

  • Dieses Thema hat 5 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 2 months von  vereinXY.
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    Hallo zusammen,
    ich bin Mitglied in einem gemeinnützigen Verein mit ca. 80 Mitgliedern. Anlässlich des 30 jährigen Bestehens plant unser Vorstand eine Abendveranstaltung. Die kosten für eine solche Abendveranstaltung belaufen sich auf ca. 15.000 Euro, was pro Mitglied knapp 200 Euro bedeutet.
    Da wir ein gemeinnütziger Verein sind und diese Abendveranstaltung nichts mit unserem Vereinszweck zu tun hat, befürchte ich, dass wir dadurch unsere Gemeinnützigkeit verlieren könnten. Meines Wissens ist der Freibetrag für „Veranstaltungen außerhalb des Vereinszwecks“ auf 40 Euro pro Mitglied limitiert. Darüber haben wir bisher immer die Weihnachtsfeier und ein Grillfest im Sommer abgedeckt.
    Könnt ihr mir bitte Auskunft geben ob sich unser Verein damit eventuell ein Eigentor schießt?
    Danke und Grüße

    hbaumann hbaumann

    Das würde er tun!

    Das Finanzamt würde die Veranstaltung als indirekte Ausschüttung von Vereinsmitteln an Mitglieder betrachten und das könnte die Gemeinnützigkeit gefährden.

    Ein 30-jähriges Jubiläum ist auch sicher noch nicht der Anlass, solche immensen Summen auszugeben. Diese sollten Sie besser für den Vereinszweck verwenden.

    H. Baumann

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    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider bin ich im Vereinsrecht nicht so bewandert, daher wäre meine nächste Frage, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, mit Hilfe derer ich gegen das Vorhaben des Vorstandes vorgehen kann?

    Danke und Grüße

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    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider bin ich im Vereinsrecht nicht so bewandert, daher wäre meine nächste Frage, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, mit Hilfe derer ich gegen das Vorhaben des Vorstandes vorgehen kann?

    Danke und Grüße

    (Nochmals hier als Antwort, verzeiht den Doppelpost aber so ist es besser für alle sichtbar.)

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    Eine kleine Info die vielleicht wichtig sein könnte. Das Argument des Vorstandes ist mitunter, dass die Ausgaben für solch ein Jubiläum eher gering sind im Vergleich zum Jahresumsatz. Hat solch ein Argument überhaupt Gewicht oder zählt da strikt die 40 Euro Grenze?

    Danke und Grüße

    hbaumann hbaumann

    Das Finanzamt wird bei einer Jubiläumsfeier diese 40 Euro-Grenze sicher nicht ganz so eng sehen. Wenn z.B. ein gewisser Teil der Ausgaben für die Raummiete und die Ausschmückung verwendet wird, wird es das sicher nicht auf die 40 Euro anrechnen.

    Musik aber und vor allem das freie Essen und Trinken fallen auf jeden Fall darunter. Außerdem muss auch berücksichtigt werden, ob es im Verlauf des Jahres bereits andere Ausgaben zugunsten der Mitglieder gab. Diese müssen dann ebenfalls eingerechnet werden.

    Sollte also der Betrag von 40 Euro (nicht nur geringfügig) überschritten werden, wird dem Verein nichts anderes übrig bleiben, als von den Mitgliedern und Besuchern Eintrittsgeld zu verlangen.

    Das Argument des Vorstands, dass die Ausgaben für das Jubiläum ja nur ein kleiner Teil des Jahresumsatzes sind, zählt nicht. Der Umsatz hat mit der 40 Euro-Grenze nichts zu tun.

    Wenn Sie den Vorstand daran hindern wollen, das Fest in dieser Art durchzuführen, können Sie nur Ihre vereinsinternen Möglichkeiten ausschöpfen – z.B. eine außerordentliche Mitgliederversammlung fordern, um durch Mehrheitsbeschluss die Form des Jubiläums zu verändern.
    Sie könnten natürlich auch das Finanzamt darauf hinweisen, dass es evtl. noch im Vorfeld den Vorstand warnt.

    H. Baumann
    Kontakt über: http://www.vorstandswissen.de

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