Das Finanzamt wird bei einer Jubiläumsfeier diese 40 Euro-Grenze sicher nicht ganz so eng sehen. Wenn z.B. ein gewisser Teil der Ausgaben für die Raummiete und die Ausschmückung verwendet wird, wird es das sicher nicht auf die 40 Euro anrechnen.
Musik aber und vor allem das freie Essen und Trinken fallen auf jeden Fall darunter. Außerdem muss auch berücksichtigt werden, ob es im Verlauf des Jahres bereits andere Ausgaben zugunsten der Mitglieder gab. Diese müssen dann ebenfalls eingerechnet werden.
Sollte also der Betrag von 40 Euro (nicht nur geringfügig) überschritten werden, wird dem Verein nichts anderes übrig bleiben, als von den Mitgliedern und Besuchern Eintrittsgeld zu verlangen.
Das Argument des Vorstands, dass die Ausgaben für das Jubiläum ja nur ein kleiner Teil des Jahresumsatzes sind, zählt nicht. Der Umsatz hat mit der 40 Euro-Grenze nichts zu tun.
Wenn Sie den Vorstand daran hindern wollen, das Fest in dieser Art durchzuführen, können Sie nur Ihre vereinsinternen Möglichkeiten ausschöpfen – z.B. eine außerordentliche Mitgliederversammlung fordern, um durch Mehrheitsbeschluss die Form des Jubiläums zu verändern.
Sie könnten natürlich auch das Finanzamt darauf hinweisen, dass es evtl. noch im Vorfeld den Vorstand warnt.
H. Baumann
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