Folgender Sachverhalt liegt vor:
-die beabsichtigte rechtswidrige Bezahlung für Druckkosten
des Berichtes eines Vereinsmitgliedes(Herausgeber)habe ich abwenden können. Dieser Bericht ist keine Leistung
für den Verein.
-dann hieß es: dieser Bericht wird in der xxx-Broschüre für
unsere Mitglieder (1000 Stück) abgedruckt.
-eine zu erwartende Zuwendung soll für die Bezahlung ein-
gesetzt werden.
-jetzt habe ich von der 1. Vorsitzenden schriftlich, dass
der Bericht als Einzelheft gedruckt wird (80 Stück).
Wer letztendlich als Herausgeber drauf steht oder wer
diesen Bericht bekommt, ist sehr fraglich.
Es ist davon auszugehen, dass eine Hand voll Vereinsmit-
glieder diesen Bericht bekommen und der größte Teil geht
an Personen, mit denen der Verfasser dieser Daten zu
tun hat.
Meine Frage lautet: Gehört der Druck von nur 80 Exem-
plaren noch zum ideellen Bereich?
Können die Druckkosten mit einer zu erwartenden Zuwendung bezahlt werden?
Meiner Meinung nach nicht; ich sehe die Verwendung der
Zuwendung als Mittelfehlverwendung an.
Für Antworten bedanke ich mich schon jetzt.
Eleonore