Geldgeschenke aus Vereinsmitteln?

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 8 months von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Wolke

    Es ist bekannt und berechtigt, dass Geldgeschenke aus den Mitteln des Vereins an einzelne Vereinsmitglieder als gemeinnützigkeitsgefährdend einzustufen sind. Was ist jedoch, wenn ein Geld- oder Sachgeschenk unter 40 Euro durch eine betreute Person einem Vereinsmitglied (als Betreuer) als Dankeschön und kleine Aufmerksamkeit überreicht wird? Inwiefern handelt es sich dabei um Vereinsmittel? Es ist ja schließlich keine direkte Zuwendung durch die Mittel des Vereins, sondern eben ein Geschenk von einer durch Vereinsmitglieder begleiteten und betreuten Person.

    Kein Profilbild vorhanden hbaumann

    Geldgeschenke aus Vereinsmitteln sind grundsätzlich nicht zulässig, auch wenn sie im Rahmen der 40 bzw. 60 Euro bleiben.

    Wenn jemand aus seinem Privatvermögen ein Geschenk macht, ist das seine Sache und berührt den Verein nicht.

    Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
    http://lp.vereinswelt.de/shop/schatzmeister-aktuell/?sid=317215

    H. Baumann

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