Gemeinnützigkeit

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 9 months von  hbaumann.
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    Ich bin in 2 Vereinen im Vorstand. Bei beiden Vereinen lehnte das Finanzamt die Gemeinnützigkeit ab. Als Begründung wurde die Mitgliedschaft von Selbstständige bemängelt.
    Wir hatten extra unsere Satzung angepasst.
    § 2 Zweck des Vereines

    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Mittel des Vereines dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereines fremd sind oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütung begünstigt werden.
    Der Zweck des Vereines besteht vornehmlich darin, einen Beitrag zur Erhaltung, Pflege und touristischer Erschließung des nördlichen Vogtlandes zu leisten. Darüber hinaus will der Verein zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades des gesamten Vogtlandes beitragen.

    § 3 Erwerb der Mitgliedschaft

    Mitglied des Vereines kann jede Person werden, die das 14. Lebensjahr vollendet hat. Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand auf Grund eines schriftlichen Antrages, ebenfalls können alle im Territorium liegenden Kommunen bzw. Gemeinden Mitglied werden.

    Zu Ehrenmitgliedern können vom Vorstand solche Personen gewählt werden, die sich um die Förderung der Vereinsziele besondere Verdienste erworben haben.

    Gegen den ablehnenden Bescheid des Vorstandes, der mit Gründen zu versehen ist, kann der Antragsteller Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist innerhalb eines Monats ab Zugang des ablehnenden Bescheids schriftlich beim Vorstand einzulegen. Über die Beschwerde entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung.

    Meine Frage nun. Was können wir noch machen?

    hbaumann hbaumann

    Aus Ihrer Frage kann man nicht erkennen, wo das Problem liegt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt die Mitgliedschaft von Selbständigen bemängelt hat, so lange diese als natürliche Personen dem Verein beitreten. Soll allerdings die Firma desjenigen Mitglied werden, müsste das Ihre Satzung zulassen, was sie aber nicht tut.
    Unter § 3 Ihrer Satzung müssten dann neben natürlichen Personen auch juristische Personen zugelassen werden.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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