Gemeinnützigkeit aberkennen

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 10 years, 10 months von  Asmodi.
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  • Kein Profilbild vorhanden Asmodi

    Hallo!
    Ich bin Opfer von Internetmobbing geworden. Nicht, dass mich das groß kratzt, aber ich möchte schon gern wissen, ob und wie ich mich wehren kann. Die Lage ist folgendermaßen.
    Ein gewisser Möchtegernjournalist hat eine Website ins Leben gerufen, wo er mehr oder weniger offen über mich herzieht. Zudem kann es sein, dass Verletzungen der Persönlichkeitsrechte vorliegen (etwa das Recht am eigenem Bild). Dies wird gerade anwaltlich geprüft. Dieser Schmierfink hat im Impressum besagter Seite seinen (angeblich) gemeinnützigen Verein (e.V.) benannt. Meine Frage ist, ob er durch solche Nachrede seinen Status der Gemeinnützigkeit verwirken kann. Was soll daran schließlich gemeinnützig sein, andere öffentlich runterzuputzen?
    Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.

    Kein Profilbild vorhanden XTerra

    Hallo Asmodi,

    meines Wissens erfolgt die Aberkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt mittels Steuerbescheid. Wenn Sie einen begründeten Verdacht gegen die Gemeinnützigleit dieses Vereins haben, können Sie das Finanzamt sicherlich darauf hinweisen.

    Viel Erfolg!

    Kein Profilbild vorhanden Asmodi

    Danke für die Antwort. Aber darauf zielt meine Frage ja gerade ab. Bezieht sich die Gemeinnützigkeit nur auf finanzielle/steuerliche Aspekte oder hängt sie auch von anderen Faktoren ab. Sprich: Macht es Sinn, die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt anzuzweifeln, wenn keine finanzielle Unregelmäßigkeiten vorliegen?

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