Gemeinnützigkeit für Kinderfeste

  • Dieses Thema hat 4 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 months, 1 week von  Tom.
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  • Kein Profilbild vorhanden DoreenM

    Hallo,
    ich bin gerade dabei einen Verein zu gründen, mit dem hier im Dorf verschiedene Kinderveranstaltungen geplant und durchgeführt werden sollen.
    Finanzieren wollte ich dies ausschließlich durch Geld/Sachspenden und Einnahmen Kuchenverkauf/ evtl. Tombola. Die Mitglieder sollen auch keine Beiträge bezahlen müssen. Das Finanzamt hat mir nun mitgeteilt, dass Kinderfeste nicht gemeinnützige Vereine sind.
    Kann man das so pauschalisieren oder gibt es trotzdem die Möglichkeit gemeinnützig zu werden, denn ohne Spenden wird es nicht funktionieren.
    Vielen Dank vorab.
    Doreen

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Das Finanzamt hält sich hier ganz streng an die Abgabenordnung §52. Dort sind die gemeinnützigen Zwecke aufgeführt. Kinderfest fallen da leider nicht darunter.
    Vielleicht einen Jugendverein gründen. Diese ist wird dann gemeinnützig. Und im Rahmen dessen dann auch Kinderfeste durchführen. Allerdings dann nur Kinderfeste durchführen wird nicht funktionieren, da das Finanzamt mit der Steuererklärung mitbekommt was tatsächlich gemacht wurde.
    Abgabenordnung findest du hier: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html

    Kein Profilbild vorhanden DoreenM

    Hallo Tom,

    vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Mir erschließt sich Grund aber nicht, warum keine Gemeinnützigkeit erteilt wird. Wir sind 10 junge Frauen, die sich ehrenamtlich (bürgerlich) engagieren und mind. 2mal im Jahr den Kindern in unserem Dorf und Umland eine Plattform bieten, sich zu treffen und wir haben dort Spiele vorbereitet, die den Kinder ermöglicht neue/andere soziale Kontakte aufzubauen und miteinander Spaß zu haben (ohne Eintritt).
    Die Miete für z.B. Hüpfburgen etc. wird durch Spenden und Kuchenverkauf bezahlt.
    Reicht dies nicht aus, um Gemeinnützig zu sein?
    Was müsste anders sein, bzw. was macht einen Jugendverein aus?
    Viele Grüße Doreen

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Das hatte ich doch geschrieben. Auch ein Finanzamt muss sich an die Gesetzte halten, in diesem Fall die Abgabenordnung §52. Und die sieht nun mal leider einen Verein der Kinderfeste veranstaltet nicht als gemeinnützig an. Für euch nicht schön, aber leider nicht zu ändern.

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