Gemeinnützigkeit willkürlich um ein Jahr verzögert

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 2 years, 6 months von  Rosa.
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  • Kein Profilbild vorhanden Thomas Gatter

    Das Finanzamt Celle hat die Satzung gegengelesen und für ok befunden, teilt aber mit, dass nach Einreichung der Eintragungsbescheinigung des Vereinsregistergerichts Lüneburg die Gemeinnützigkeit erst 2022 bestätigt werden könne. Ist das zulässig?

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Ja, das FA prüft rückwirkend für 3 Jahre die Gemeinnützigkeit. 2022 müßt ihr eine Steuererklärung als Verein einreichen.

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