Wie kann man dem Vereinsvorstand – und der Mitgliederversammlung – klarmachen, dass von hochbetagten Vereinsmitgliedern (über 75 Jahre) keine Gemeinschaftsarbeitsstunden (oder Geldersatz) gefordert werden können?
Erklärung der Situation:
Unser Familien-Sport-Verein hat gut 200 Mitglieder und ein eigenes Gelände mit Vereinsheim, diversen Sportanlagen und ca. 100 Wohnwagen-Dauerstellplätzen. Etwa 125 Mitglieder sind älter als 60 Jahre.
In der Vereinssatzung ist festgelegt, dass Mitgliedsbeiträge, Geländeumlagen, Leistungen von Diensten oder Abgeltung durch Geld zu erbringen sind, gemäß der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beitragsordnung.
Familien und Paare (einschl. Kinder bis 18 Jahre) bilden eine Familieneinheit und bezahlen einen Familienbeitrag.
Gemäß Beitragsordnung sind Gemeinschaftsstunden (Arbeitsstunden) zu leisten:
„Vollmitglieder pro Erwachsener und pro erwachsenes Kind jährlich 7 Stunden,
ersatzweise pro nicht geleisteter Arbeitsstunde 15,00 € “
Diese 7 Gemeinschaftsstunden sind von jedem Erwachsenen zu erbringen (oder zu bezahlen) ohne jegliche Einschränkung oder Altersbegrenzung. – Anträge von Hochbetagten (über 80) und Schwerbehinderten (GdB 70) auf Befreiung oder Reduzierung der Gemeinschaftsstunden werden vom Vorstand grundsätzlich abgelehnt. Sehr viele Vereinsmitglieder hegen großen Unmut über diese Arbeitsstundenregelung und haben dies auch schon auf Mitgliederversammlungen geäußert. Unseren Vorstand kümmert das nicht.