Geschäftsführender Vorstand

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 years, 7 months von  Emil.
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  • Kein Profilbild vorhanden Emil

    Hallo
    Im Frühjahr 2016 hatten wir in unserem Verein Neuwahlen.Durch intriegen und diverse vorwürfe hat sich eine Gruppe gebildet die unseren 1 Vorsitzenden schlecht hingestellt hatten um somit an die Ämter zu gelangen, was ihnen gelungen ist. Unser Vorstand besteht aus.
    1. Vorsitzender 2. Vorsitzender
    1. Geschäftsführer 2.Geschäftsführer
    1 und 2 Gewässerwart, Sportwart und Schriftführer wie 2 Beisitzer.
    Nach ein paar Monaten ist überraschend der 1 Vorsitzende verstorben und der zweiter per Amtsgericht bis zur nächsten Wahl eingesetzt worden, anschließend hat unser 1 Geschäftsführer sein Amt niedergelegt.
    meine Frage !
    Kann sich der 2 Vorsitzende aufstellen lassen für die Wahl des 1. Vorsitzenden und der 2.Geschäftsführer für die Wahl des 1. Geschäftsführer ohne Amtniederlegung vor der Wahl ? all diese sind von der MV für zwei Jahre gewählt worden.
    mfg E.H

    Kein Profilbild vorhanden Klugscheisser

    Hallo erst mal. Grundsätzlich würde ich mal meine Satzung genau anschauen um zu sehen was diese zu den Amtszeiten sagt. Ansonsten kann jeder von seinem Amt zurücktreten und so ggf. Neuwahlen herbeizuführen. Ein automatisches “ Aufrücken „“ ist jedenfalls unüblich.“

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    Kein Profilbild vorhanden Emil

    Danke für die info
    Habe noch eine Frage !
    2014 hat ein Mitglied einen betrag gespendet und wollte für diesen Betrag eine Spendenquittung
    da wir nicht Gemeinnützig sind konnten wir keine richtige Quittung über eine Spende erstellen lediglich eine quittung des erhalt. 2016 ist diese Person verstorben, da unser jetziger 2 Geschäftsführer sehr gut mit der Verstorbenen Person befreundet war will er jetzt diesen Betrag wieder aus der kasse nehmen und den Hinterbliebenen des Verstorbenen überreichen.
    ist dieses Rechtens ? wir haben da wir keine Spende annehmen dürfen diesen Betrag dennoch beim Finanzamt angegeben als Spende und mit 30 % versteuert worden.

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