Geschäftsführertätigkeit

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 8 months von  hbaumann.
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    Sehr geehrte Damen und Herren,

    unser Verein unterhaltet keine wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe (nur ideeler Geschäftsbetrieb).
    Ich wollte mich erkundigen, ob die Tätigkeit des Geschäftsführers dann auch zum ideelen Geschäftsbetrieb gehört.
    Vielen Dank im Voraus!

    hbaumann hbaumann

    Wenn Ihr Verein nur einen ideellen Bereich unterhält, dann kann der Geschäftsführer auch nur aus diesem bezahlt werden. Demzufolge muss seine Tätigkeit auch hauptsächlich dem ideellen Bereich dienen.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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