Geschäftsordnung

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 1 month von  hbaumann.
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  • Kein Profilbild vorhanden Gartnerin

    Ist für einen Gartenverein neben Satzung und Gartenordnung eine Geschäftsordnung notwendig?
    Meine 2. Frage:
    Kann der neu zu wählende 1. Vorsitzende bei der Wahlversammlung den Versammliungsleiter machen ?
    (War noch nicht im Vorstand)
    3. Frage
    Ist er berechtigt schon im vorhinein Einsicht in vereinsinterenen Unterlagen zu nehmen ?

    Ihr merkt bei der Neuwahl sind viele Fragen Offen.

    Vielen Dank schon im Vorhihein.

    hbaumann hbaumann

    Ob Geschäftsordnung oder nicht, entscheidet der Verein allein.

    Der neu zu wählemde Vorsitzende kann selbstverständlich auch die Versammlungsleitung übernehmen und kann sich sogar selbst wählen.

    Wenn er verbindlich seine Kandidatur erklärt hat, sollte man ihm schon einige Informationen über die Situation des Vereins geben.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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