Geschäftsstelle

  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 11 months von  TuSDangastermoor.
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  • Kein Profilbild vorhanden Bramsiepen

    Wir sind ein Sportverein mit ca. 200 Mitgliedern.
    Die Geschäftstell befindet sich in meinem Haus.
    Kann ich hierfür ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?

    Kein Profilbild vorhanden mops

    Guten Tag,
    vorauszuschicken ist, dass für Regelungen betr. Ihres Arbeitszimmers, das zugleich Geschäftsstelle Ihres Vereins ist, die ausschließliche Nutzung für Vereinszwecke gewährleistet ist. Dass diese nur schwer sichergestellt werden kann, versteht sich, weil es sich bei dem Arbeitszimmer ja um einen Teil Ihres Wohnhauses handelt.
    Das Finanzamt dürfte mit einem Pauschalbetrag zufrieden sein, wenn Sie die entsprechende Kostenermittlung über Heizung, Strom, Versicherung, Reinigungskosten usw. in Ihrer Steuererklärung vorlegen.
    Mops

    Kein Profilbild vorhanden TuSDangastermoor

    Hallo,
    genau die gleiche Frage von Bramsiepen stellt sich mir auch. Wie ermittle ich denn die Kosten für Heizung, Strom etc.?
    Und wo muss ich das in der Steuererklärung angeben?
    Gruß, Wenke

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