Wahrscheinlich wird gar nichts passieren, denn bei ganz besonderen Anlässen, kann der Betrag von 40 Euro pro Jahr (in einigen Bundesländern 60 Euro) auch einmalig überschritten werden. Allerdings sind 100 Euro tatsächlich schon ganz schön viel.
Sie könnten den Gutschein natürlich zurückverlangen und beim Händler gegen kleiner gestückelte eintauschen. Diese 40 Euro sog. Aufmerksamkeiten können bei besonderen Anläsen sogar zweimal ausgezahlt werden:
1. 40 Euro für den runden Geburtstag des Mitglieds
2. 40 Euro als Dankeschön für seine jahrelange engagierte Arbeit im Verein.
Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
http://lp.vereinswelt.de/shop/schatzmeister-aktuell/?sid=317215
H. Baumann