Der Preis der Sachgeschenke darf 40 bzw. 60 Euro nicht überschreiten und auch nicht höher sein als der Jahresbeitrag des jeweiligen Mitglieds. Wenn kein Beitrag gezahlt wird, kann derjenige demnach auch nichts bekommen, da er dann ja sogar vom Verein profitieren würde, was den Verlust der Gemeinnützigkeit zur Folge hätte.
Wenn jemand anstelle des Beitrages arbeitet, muss es dafür eine klare Satzungsregelung geben, aus der auch hervorgeht, welchen Wert die Arbeitsleitung hat. Dann könnte man diese mit dem Beitrag vergleichen.
Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
http://lp.vereinswelt.de/shop/schatzmeister-aktuell/?sid=317215
H. Baumann