Die Vereinszweck besteht ja nicht darin, Nichtmitgliedern Geschenke zukommen zu lassen. Demzufolge geht das nicht. Natürlich gibt es auch davon Ausnahmen. Wenn es sich um außergewöhnliche Anlässe handelt (dazu zählt aber kein Geburtstag oder die Silberhochzeit usw.), dann kann man ausnahmsweise einmal etwas schenken. Wenn also der z.B. der Bürgermeister sein Amt antritt, kann man sich als Verein mit einem kleinen Präsent (Repräsentationskosten) in freundliche Erinnerung bringen.
Zu empfehlen sind auch die Publikationen des Verlages, die jedem Vereinsvorstand weiterhelfen können:
http://lp.vereinswelt.de/shop/schatzmeister-aktuell/?sid=317215
H. Baumann