Geschlossene Chatgruppe im Verein

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 5 months von  Rosa.
Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden Maverick0707

    Hallo,
    in unserem Verein gibt es eine geschlossene Chatgruppe, die nicht allen Mitgliedern zugänglich ist. Es ist nicht bekannt, welche Mitglieder in dieser Chatgruppe sind und wieviele Mitglieder beigetreten sind. In dieser Chatgruppe wird sich über „Probleme“ im Verein ausgetauscht bzw. über Dinge, die einigen Mitgliedern halt persönlich nicht gefallen, praktisch am Vorstand vorbei. Es entsteht stark der Eindruck, das „hinter dem Rücken“ geredet wird.
    Ist eine solche geschlossene Chatgruppe innerhalb eines Vereins, die nicht jedem zugänglich ist, zulässig?
    Danke!

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Warum denn nicht? Jeder kann sich einer Gruppe anschließen, wie es ihm beliebt. Auf einer MV kann man dieses Thema diplomarisch ansprechen und fragen was den Leuten nicht gefällt.

    Kein Profilbild vorhanden Maverick0707

    In dieser Chatgruppe wurde und wird über andere Mitglieder hergezogen, auch über den Vorstand, ohne das die betreffenden Mitglieder selbst angesprochen werden.
    Hier bei „Vereinswelt“ ist zu lesen:
    Was genau ist vereinsschädigendes Verhalten und wie reagiert man darauf?

    Da die Vereinsmitgliedschaft in aller Regel unbefristet und auf Dauer angelegt ist, muss es dem Verein möglich sein, sich von einem Mitglied zu trennen, wenn ein Grund vorliegt, der dessen Verbleib im Verein und auch für die anderen Mitglieder nicht mehr tragbar erscheinen lässt. Hier sind mögliche Gründe für einen Vereinsausschluss wegen vereinsschädigenden Verhaltens:

    – Verursachung von Zwistigkeiten unter den Mitgliedern

    Ich kann Deine Antwort also nicht ganz verstehen, „Jeder kann sich einer Gruppe anschließen, wie es ihm beliebt.“
    Es könnte auch in Richtung Abspaltung im Verein gehen.

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Wenn man in einer privaten Gruppe ist, dann kann der Verein nichts dagegen tun. Wenn man weiß, dass ein Mitglied aus dieser Gruppe gegen den Vorstand schießt, dann braucht man auch Beweise. Hat man keine Beweise, kann man keinen Ausschluß herbeiführen.

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.