Meine Frage betrifft ein sommerliches Abschlussessen, das den Ehrenamtlichen Helfern eines Vereins als kleine Geste für die wertvolle Arbeit zukommen und nichts kosten soll:
Nun ist meine Frage, inwiefern ein solche unentgeltliche Bewirtung der Ehrenamtlichen, bei dem die Hauptamtlichen auch beteilgt sind, die Gemeinnützigkeit gefährdet?
Es heißt ja, das eine unentgeldliche Bewirtung bei besonderen Vereinsanlässen (u.a. Feiern) bis zu einer Obergrenze von insgesamt höchstens 40 Euro je teilnehmendem Mitglied im Jahr unbedenklich sei. Trifft dies in diesem Fall zu, wenn der Betrag nur 10 Euro pro Person (für alle, d.h. sowohl für Ehrenamtliche als auch für Haputamtliche) kostet und wenn die weiteren 20 Euro/pro Person für eine Weihnachsfeier pespektivisch auf das Jahr dazukommen? Dann wären es insgesamt 30 Euro pro Person/Jahr?
Fällt dieses sommerliche Fest unter die Zuwendung von Annhemlichkeiten?