Gewerbesteuer

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 years, 9 months von  hbaumann.
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    Hallo,

    unser Verein hat die Gemeinnützigkeit verloren. Jetzt mussten wir Umsatzusteuer, Körperschaftssteuer und (unverständlicherweise) auch Gewerbesteuer zahlen. Unsere Bruttoeinnahmen waren im Geschäftsjahr weniger als 35.000€.

    Gibt es vielleicht noch andere Regelungen, wann Gewerbesteuer gezahlt werden muss?

    hbaumann hbaumann

    Wenn Sie Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb haben aber nicht mehr gemeinnützig sind, entfällt die Einnahmengrenze von 35.000 Euro. Diese gilt nur für gemeinnützige Vereine. Das heißt, dass alle Einnahmen nach Abzug der Ausgaben sowie eines Freibetrages von 5.000 Euro der Körperschafts- und Gewerbesteuer unterliegen. Gewerbesteuer fällt an, weil es sich nach Einschätzung des Finanzamtes um gewerbliche Einnahmen handelt.

    Beispiel:
    Der Verein verkauft bei Veranstaltungen Speisen und Getränke – oder auch andere Dinge. In dem Moment unterscheidet er sich nicht von z.B. einem Kioskbetreiber (einem Gewerbetreibenden), der ja letztendlich das Gleiche macht.

    H. Baumann
    http://www.vorstandswissen.de

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