Gewohnheitsrecht im Vereinsleben

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    Sind Vorstandssitzungen vereinsöffentlich; Haben alle Mitglieder das Recht an Vorstandssitzungen teilzunehmen?
    Was bedeutet es, wenn es in den vergangenen 5 Jahren seit Vereinsgründung üblich und häufig der Fall war, dass nicht mit einem Mandat oder einer Aufgabe „versehene““ Mitglieder an Vorstandssitzung teilgenommen haben. Gibt es da so was wie „“Gewohnheitsrecht““ oder eine Analogie zur „“betrieblichen Übung““?“

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