Gleichstellungklausel

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 7 months von  Rosa.
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  • Kein Profilbild vorhanden Buddy12

    Hallo,
    meine Frage: Wir sind ein Gesangverein und in unserer Satzung steht:
    „Werden Ämter und Titel von einer Frau erworben oder werden Funktionen von Frauen ausgeführt,
    so gelten Titel, Amts-und Funktionsbezeichnungen in der weiblichen Form. “

    Frage: ist das noch aktuell oder muß das noch ergänzt werden, weil es ja auch diverse Formen gibt?

    Danke für die Mühe
    Reiner

    Kein Profilbild vorhanden Rosa

    Eine Satzung sollte so geschrieben sein, dass sie langfristig gilt und demnach alle Möglichkeiten offen sind. Also weibliche/männliche Form verwenden.
    Der/die Vorsitzende oder Stellvertreter/in etc.

    Dieser Satz muss nicht geändert werden, wenn die Satzung in der männlichen Form formuliert worden ist. Ist dies nicht der Fall sollte die Satzung überarbeitet werden.

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