Glücksrad

  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 5 months von  Begonie.
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  • Kein Profilbild vorhanden Adraskan

    Ist das Aufstellen eines Glücksrades im Rahmen einer Veranstaltung genauso genehmigungspflichtig wie eine Tombola? Die Tombola müssen wir in Hannover sowohl bei der Stadt als auch beim Finanzamt anmelden.

    Kein Profilbild vorhanden Begonie

    Hallo Adraskan,
    soweit ich weiß kommt es vor allem darauf an, ob das Glücksrad eine kostenpflichtige Aktion ist. Wenn das so ist, zählt es zu den Glücksspielen. Dieses ist darüber definiert, dass zum einem der Gewinn ganz oder überwiegend von Zufall abhängig ist aber vor allem darüber, dass für die Gewinnchance ein Entgelt fällig ist. Somit wäre dieses, wie eure Tombola, anmeldungs-/erlaubnispflichtig.
    Wenn euer Glücksrad eine kostenlose Aktion ist, müsste es als Gewinnspiel zählen. Hierbei handelt es sich um ein Spiel, bei dem der Gewinner durch Zufall ermittelt wird. Dann ist keine Anmeldung/Erlaubnis erforderlich.
    schöne Grüße
    Begonie

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