Hallo Adraskan,
soweit ich weiß kommt es vor allem darauf an, ob das Glücksrad eine kostenpflichtige Aktion ist. Wenn das so ist, zählt es zu den Glücksspielen. Dieses ist darüber definiert, dass zum einem der Gewinn ganz oder überwiegend von Zufall abhängig ist aber vor allem darüber, dass für die Gewinnchance ein Entgelt fällig ist. Somit wäre dieses, wie eure Tombola, anmeldungs-/erlaubnispflichtig.
Wenn euer Glücksrad eine kostenlose Aktion ist, müsste es als Gewinnspiel zählen. Hierbei handelt es sich um ein Spiel, bei dem der Gewinner durch Zufall ermittelt wird. Dann ist keine Anmeldung/Erlaubnis erforderlich.
schöne Grüße
Begonie