Guten Tag,
bei der diesjährigen Hauptversammlung unseres Clubs wurde vom alten vorstand vorgesehen einen EssensGutschein über 40 Euro an die anwesenden Mitglieder zu verteilen.
Begründet wurde dies mit der Tatsache dass wir ja nicht essen gehen konnten und wir somit dass Geld gespart haben.
Hier ein Auszug aus der Satzung:
I Name, Sitz und Zweck des Vereins
§1 club… in …
§2 der verein verfolg aussschlieslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und zwar indem er
a Junge menschen einen Raum für ihre Persönliche Entfaltung bietet
b anreize zu Kreativen Handlungen Bietet
c durch Niveau volle Veranstaltungen das kulturelle Leben in … Fördert
§3 Gemeinnützigkeit
a der Club ist selbstlos tätig er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur satzungsgemäßen zwecken verwendet werden.
b Die Mitglieder erhalten Keinerlei Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem f ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins für Ihre Mitgliedschaft keinerlei Entscheidungen. keine Person darf durch ausgaben, die dem Zweck des Vereins Fremd sind, oder dich unverhältnissmässig hohe Vergütungen begünstigt werden.
c die Vereinsämter sind Ehrenämter.
Bei der Versammlung wurde von Mitgliedern auf die Satzung hingewiesen und dass es nicht möglich sei die Gutscheine zu verteilen. Hier kam von der Vorstandschaft das Argument dafür sei es nun zu spät und das Geld sei ja schon ausgegeben.
Die Mitglieder haben sich durch eine Abstimmung dafür entschieden die Gutscheine nicht an die einzelnen Mitglieder zu verteilen sondern einen Termin für ein gemeinschaftliches Essen zu finden ( anzumerken ist dass bei vorherigen Veranstaltungen des Clubs maximal 500 Euro benötigt wurden. die Gutscheine haben einen wert von 1000,-)
ein solches gemeinschaftliches Essen hätte den zweck das Gemeinschaftsgefühl des in den letzen Jahren in zwei Lager gebrochenen Clubs zu verbessern.
Nachdem hierfür gestimmt wurde und alle anderen punkte abgearbeitet worden sind wurde der Vorstand einstimmig entlastet. Ein neuere Vorstand wurde Gewählt.
Kurze Zeit nach der Versammlung wurde dem neuen Vorstand vom alten Vorsitzenden ( dieser war nicht vor Ort sondern wurde auch seinen stellvertreter Vertreten) mitgeteilt dass die Abstimmung nicht rechtens war da sie laut vereinsrecht nicht rechtzeitig angemeldet wurde.
Nun die Frage nach dem weiteren Vorgehen:
– Hat der alte Vorstand hat im sinne der Satzung geld veruntreut?
– Für die Entlastung des Vorstands wurde nur einstimmig gestimmt da man davon ausging dass dieser den Vorschlag des gemeinsamen Essens annehmen wird.
– Ist die Entlastung rechtskräftig?
– Kann man (wenn sich der verdacht der Veruntreuung bestätigt) rechtliche schritte in betracht ziehen?
Vielen dank für eure Tipps