Gutscheine Für Clubmitglieder

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 5 months von  FriedelVogt.
Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Autor
    Beiträge
  • Kein Profilbild vorhanden BertGayer

    Guten Tag,

    bei der diesjährigen Hauptversammlung unseres Clubs wurde vom alten vorstand vorgesehen einen EssensGutschein über 40 Euro an die anwesenden Mitglieder zu verteilen.
    Begründet wurde dies mit der Tatsache dass wir ja nicht essen gehen konnten und wir somit dass Geld gespart haben.

    Hier ein Auszug aus der Satzung:
    I Name, Sitz und Zweck des Vereins
    §1 club… in …

    §2 der verein verfolg aussschlieslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und zwar indem er
    a Junge menschen einen Raum für ihre Persönliche Entfaltung bietet
    b anreize zu Kreativen Handlungen Bietet
    c durch Niveau volle Veranstaltungen das kulturelle Leben in … Fördert

    §3 Gemeinnützigkeit

    a der Club ist selbstlos tätig er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur satzungsgemäßen zwecken verwendet werden.
    b Die Mitglieder erhalten Keinerlei Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem f ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins für Ihre Mitgliedschaft keinerlei Entscheidungen. keine Person darf durch ausgaben, die dem Zweck des Vereins Fremd sind, oder dich unverhältnissmässig hohe Vergütungen begünstigt werden.
    c die Vereinsämter sind Ehrenämter.

    Bei der Versammlung wurde von Mitgliedern auf die Satzung hingewiesen und dass es nicht möglich sei die Gutscheine zu verteilen. Hier kam von der Vorstandschaft das Argument dafür sei es nun zu spät und das Geld sei ja schon ausgegeben.

    Die Mitglieder haben sich durch eine Abstimmung dafür entschieden die Gutscheine nicht an die einzelnen Mitglieder zu verteilen sondern einen Termin für ein gemeinschaftliches Essen zu finden ( anzumerken ist dass bei vorherigen Veranstaltungen des Clubs maximal 500 Euro benötigt wurden. die Gutscheine haben einen wert von 1000,-)
    ein solches gemeinschaftliches Essen hätte den zweck das Gemeinschaftsgefühl des in den letzen Jahren in zwei Lager gebrochenen Clubs zu verbessern.

    Nachdem hierfür gestimmt wurde und alle anderen punkte abgearbeitet worden sind wurde der Vorstand einstimmig entlastet. Ein neuere Vorstand wurde Gewählt.

    Kurze Zeit nach der Versammlung wurde dem neuen Vorstand vom alten Vorsitzenden ( dieser war nicht vor Ort sondern wurde auch seinen stellvertreter Vertreten) mitgeteilt dass die Abstimmung nicht rechtens war da sie laut vereinsrecht nicht rechtzeitig angemeldet wurde.

    Nun die Frage nach dem weiteren Vorgehen:

    – Hat der alte Vorstand hat im sinne der Satzung geld veruntreut?
    – Für die Entlastung des Vorstands wurde nur einstimmig gestimmt da man davon ausging dass dieser den Vorschlag des gemeinsamen Essens annehmen wird.
    – Ist die Entlastung rechtskräftig?
    – Kann man (wenn sich der verdacht der Veruntreuung bestätigt) rechtliche schritte in betracht ziehen?

    Vielen dank für eure Tipps

    Kein Profilbild vorhanden Tom

    Nach meiner Auffassung würde das Verteilen von Gutscheinen der Gemeinnützigkeit schaden und wahrscheinlich vom Finanzamt moniert werden. In wieweit dann die Gemeinnützigkeit gefährdet ist kann ich nicht beurteilen. Nach meinem Empfinden ist der Verlust der Gemeinnützigkeit durch das Verteilen von Gutscheinen jedoch wahrscheinlich.
    Hingegen ist, wenn der Verein/Club hier eine Veranstaltung für seine Mitglieder ausrichtet, viele Vereine veranstalten eine Weihnachtsfeier zu der Vereinsmitglieder keinen Beitrag leisten müssen, und die Zuwendungsgrenze von max. 60€ pro teilnehmenden Mitglied nicht überschritten wird, nicht zu beanstanden.

    1. Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Abstimmung kenne ich die Einladung und deren Text nicht. Ich gehe jedoch mal davon aus, dass das Thema Essensgutschein auf der Tagesordnung stand. Ich entnehme ihrer Darlegung, dass hierüber eine lebhafte Diskussion entbrannte und im Zuge dieser Diskussion dann darüber abgestimmt wurde ob Gutschein oder gemeinschaftliches Essen. Die Mehrheit war für gemeinschaftliches Essen.
    Damit wurde, nach meinen dafürhalten weder gegen die Satzung, noch gegen die Einladung verstoßen Gem. BGB §32 (1) Satz 2 wurde der Gegenstand zur Beschlussfassung in der TO (Essensgutschein) genannt. Dass sich aus der Diskussion ein anderer Beschluss ergeben hat ist völlig rechtens. Der Vorstand hat hat also korrekt gehandelt und keine Gelder veruntreut!

    2. Nach ihren Schilderungen ist auch die Entlastung des Vorstandes korrekt abgelaufen. Der Vorstand wird nicht für seine Tätigkeit in der Zukunft entlastet, sondern für die Geschäftsführung des vergangenen Vereins-/Geschäftsjahres.

    3. Bei Verdacht der Untreue kann man immer rechtliche Schritte einleiten. Diese sollten jedoch sehr wohl überlegt und hinreichend begründet sein. Ein solches Vorgehen wiegt schwer. Und sollte dieser Verdacht wie eine Seifenblase zerplatzen, ist man aller Wahrscheinlichkeit ab dann ein absoluter Außenseiter im Verein/Club. Also wie gesagt ein solcher Verdacht muss ausreichend begründet sein und vielleicht im Vorfeld mit einem Anwalt besprochen werden.

    Hoffe ich konnte etwas zu Klärung beitragen

    Anzeige
    Spezialreport „Der große Satzungs-Check”

    „Der große Satzungs-Check“ führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Bestandteile, Rechtssprechungen und Formulierungen.

    Mit diesem Spezialreport erhalten Sie eine Fülle wertvoller Tipps und Informationen rund um die rechtssichere Formulierung Ihrer Vereinssatzung und erfahren, welche Regelungen zwingend erforderlich enthalten sein müssen und welche sinnvoll und empfehlenswert sind. Zudem bekommen Sie zahlreiche Formulierungsbeispiele, Checklisten und Schnellübersichten.

    Jetzt mehr erfahren »
    Kein Profilbild vorhanden BertGayer

    Vielen dank für ihre ausführliche Erklärung.

    Auf der Einladung zur Versammlung wurde der Gutschein nicht erwähnt. Die Bekanntgabe war teil des Brichts des stellvertretenden Vorstandes dann wurde von einem Mitglied darauf hingewiesen dass, wenn der Gutschein ausgegeben wir, evtl. Probleme auftreten können. Darauf hin wurde diskutiert und abgestimmt.

    Die scheidende Vorstandschaft möchte nun diesen Beschluss anfechten da es keinen angemeldeten Tagesordnungspunkt gab. Hier liegt die alte Vorstandschaft natürlich im recht und die Abstimmung ist nicht bindend.

    zu ihrem Punkt 2

    Die Gutscheine werden im alten Geschäftsjahr gekauft. Nun wurden sie nicht ausgegeben.Sie sind also noch im Besitz des Clubs Wenn die Gutscheine jetzt ausgegeben werden hat dann die neue Vorstandschaft sich dafür zu verantworten?

    Laut Satzung hätten diese Gutscheine doch garnicht gekauft werden können. Denn sie dienen nicht zu dem in der Satzung festgelegten Zweck.

    Wer ist eigentlich haftbar? Des gesamte vorstand inkl. Beisitzer?

    in unserer Satzung steht lediglich:
    Der Vorsitzende sein Stellvertreter und der Kassier vertreten den Verein immer zu zweit gerichtlich und aussergerichtlich.

    Kein Profilbild vorhanden FriedelVogt

    Um was für Gutscheine handelt es sich denn? Wenn bei einer Veranstaltung Gutscheine für Verpflegung ausgegeben werden, kann man sich damit normalerweise nur während dieser Veranstaltung und auch nur dort damit verpflegen. In dem Fall halte ich das für rechtens, wenn die 40€ angemessen sind.

    Ich fahre in einigen Tagen zu unserer MV. Dazu fahre ich etwa 8 Stunden hin und 8 Stunden zurück. Die Versammlung dauert 2 Tage, ich reise am Tag vorher an und am Tag danach zurück. Der Verein erstattet auf Antrag 75% der Reisekosten ohne Verpflegungskosten und er kommt für die Verpflegung während der Versammlung auf. Würde der Verein stattdessen Gutscheine an alle Teilnehmer ausgeben, mit denen man am Versammlungsort für bis zu 40€ Verpflegung bekommt, wäre das auch völlig OK.

    Die Abstimmung war auf jeden Fall rechtens, wenn auf der Einladung ein TOP „Sonstiges“ oder etwas ähnliches stand und das nicht irgendwie durch die Satzung ausgeschlossen ist. Abstimmungen die keine Satzungsänderung bewirken und keine erheblichen Auswirkungen auf den Verein haben, können in so einem TOP durchgeführt werden.

Kostenfrei registrieren und Antwort schreiben
Login für bestehende Nutzer
Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.